Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung
Wer trifft im Notfall Entscheidungen für Sie, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder Alter auf Dauer oder nur für kurze Zeit nicht selbst dazu in der Lage sind?
Das Vormundschaftsgericht bestimmt in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde beim Landratsamt eine/-n Betreuer/-in aus dem Kreis Ihrer Angehörigen oder eine familienfremde Person. Dabei soll Ihren Wünschen soweit möglich Rechnung getragen werden. Dies ist nur möglich, wenn diese Wünsche zu ermitteln sind. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern, ist eine im Voraus zu verfassende Verfügung die einzige Möglichkeit Ihrer persönlichen Einflussnahme.
Über die verschiedenen Möglichkeiten dieser Vorausverfügung informiert Sie Frau Marion Kaukel, die Leiterin der Betreuungsbehörde beim Landratsamt BGL.
- Betreuungsstelle LRA BGL, Referentin