Zwischen Entdeckungsdrang und Fürsorgepflicht
Rechtsfragen in der ehrenamtlichen Kinderbetreuung
Immer wenn Kinder betreut werden, die nicht zur eigenen Familie gehören, entstehen Rechtsbeziehungen. Auch wenn sich meist nichts Problematisches ereignet, ist es wichtig, über juristische Fragen Bescheid zu wissen, die sich aus dieser Tätigkeit ergeben, d.h. Aufsichtspflicht, Haftung, Rechtsbeziehung zu den Eltern des Kindes u.a.
Rechtsanwalt Franz Tradler erklärt in einem kurzen Vortrag, was Aufsichtspflicht eigentlich bedeutet. Wann haftet man für Schäden, die das Kind sich selbst oder anderen zufügt? Wann übernimmt die Haftpflichtversicherung einen entstandenen Sachschaden? Wie ist es mit Entscheidungen, die kurzfristig ohne die Eltern getroffen werden müssen? Wie lässt sich das Wichtigste vorsorglich regeln?
Die Veranstaltung ist Teil der Ausbildung für Wunschgroßeltern, die von Generationenbund vermittelt werden.
Anmeldung bis 14.5. erforderlich!
- Franz Tradler, Referent, Rechtsanwalt
- Teilnahmebeitrag 10,00 EUR